Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen ( Fußballfahrten, siehe unten ! ) der Fa. Schüle Reisen Touristik GmbH & CoKG
Verehrter Reisegast,
bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen bzw. Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung automatisch anerkennen.
Anmeldung:
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Über die Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, informiert Sie der Veranstalter durch Übersendung der Reisebestätigung. Liegen Ihnen unsere Reisebedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung. Widersprechen Sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen ( ab 10 Tage vor Reiseantritt ) unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. Der Anmeldende haftet für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen, auch dann, wenn er ohne Vertretungsvollmacht gehandelt hat. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/ Rechnung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen. Eine Annahme ist auch durch Zahlung möglich.
Bezahlung:
Der Betrag muss spätestens 14 Tage vor Reisebeginn beim Reiseveranstalter ohne nochmalige Aufforderung eingegangen sein. Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. Wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt, wird der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung des Sicherungsscheines fällig. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Sofern die Zahlungen nicht innerhalb der vereinbarten Termine geleistet wird und der Veranstalter deshalb mahnen muss, ist er berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro zu erheben.
Leistungen und Preise:
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Prospekt sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden bedürfen für deren Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen. Die Preise verstehen sich pro Person. Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, z.B. Einzelzimmer, Zimmer mit Meerblick, Balkon, usw. wird je nach Verfügbarkeit entsprochen. Kann entgegen der Bestätigung Ihr Wunsch durch den Leistungsträger nicht erfüllt werden, erstatten wir Ihnen einen eventuell geleisteten Aufpreis zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Ihr Reise- und Handgepäck befördern wir kostenlos. Wir haften jedoch nicht für Beschädigungen, Verwechslungen und Diebstahl außerhalb der reinen Busbeförderung (max. 1000 Euro). Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
Rücktritt durch den Kunden:
Ein Rücktritt ist jederzeit vor Reisebeginn möglich. Der Rücktritt wird an dem Tage wirksam, an dem er schriftlich beim Veranstalter eingeht. Treten Sie von dem Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann der Veranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen u. anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In der Regel beträgt der pauschalierte Anspruch pro Person:
Bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20%
vom 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 45%
an dem 6. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen: 75 % des Reisepreises.
Wir behalten uns vor, auch darüber hinausgehende Kosten der beteiligten Leistungsträger in Rechnung zu stellen (Hotels, Fährgesellschaften, o.ä.). Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Kartenbestellungen. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen sind. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von 10,00 Euro je Person zu erheben. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsler in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Stornierungen sind ausgehändigte Fahrkarten u.a. zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
Abhilfe / Minderung / Kündigung:
Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter ist berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel vor Ort anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter nicht innerhalb angemessener Frist Abhilfe oder bedarf es keiner Abhilfe bzw. keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist, so kann der Reisende - in seinem eigenen Interesses und auch Beweissicherungsgründen in Schriftform den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter dann nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistung für ihn von Interesse war. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtetet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Rücktritt des Reiseveranstalters:
Der Reiseveranstalter kann im folgenden vor Antritt der Reise diese abzusagen: Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
Umbuchungen:
Werden auf ihren Wunsch Reisetermin, Reiseziel oder Hotelunterbringung geändert, berechnen wir bis zum 15. Tag vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von 10,00 pro Person. Umbuchungen, die nach dieser Frist erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt der Reisende infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen Leistungen nicht in Anspruch, bemühen sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn diese Leistungen völlig unerheblich sind, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
Leistungs- und Preisänderung:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur möglich, soweit die Änderungen bzw. Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen zu ändern. Eine Erhöhung ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle der nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
Haftung:
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung bzw. Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651 c - f BGB) sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende möglichst schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der rechtzeitigen Geltendmachung gehindert war. Ansprüche des Reisenden nach gem. §§ 651 c ff. BGB verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag beendet sein sollte. Schweben Verhandlungen über von dem Reisenden erhobenen Ansprüchen, ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
Höhere Gewalt:
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651 j BGB hingewiesen.
Reiseversicherungen:
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss von Reiseversicherungen (Kranken-, Gepäck-, Unfall-, Reiserücktrittsversicherungen, etc.). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Reiserücktrittskostenversicherungen u.ä. im Reisepreis nicht enthalten sind.
Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen:
Der Reisende ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der Buchung ändern sollten. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
Gerichtsstand:
Leistungs- und Erfüllungsort ist Isny.
Allgemeine Bestimmungen:
Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Reisebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
AGB`s für Fußballfahrten der Fa. Schüle Reisen Touristik GmbH & CoKG
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kunden, auf folgende Bedingungen möchten wir Sie hinweisen:
Die Unterschrift muss innerhalb 8 Tagen nach Versand der Reisebestätigung bei uns vorliegen. ( Es reicht nicht, wenn nur ein Geldeingang bei uns vorliegt.) Falls Sie die Karten je nicht in Anspruch nehmen können, muss dieses uns umgehend mitgeteilt werden.
Eine telefonische Anmeldung ist eine Festbuchung und kann nicht rückgängig gemacht werden. Gebuchte Karten sind vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
Die Karten werden ausschließlich im Bus ausgegeben. Bei Selbstanreise können die Karten in der Woche vor dem Spiel abgeholt werden.
Sie verpflichten sich, die Karten ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt, ansonsten wird der FCB ein Hausverbot aussprechen, sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach Ziffer 6.1. die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe iHv bis zu maximal EUR 2.500.- fordern.
Es ist untersagt, Alkohol mit in den Bus zu bringen. Es werden Getränke im Bus verkauft. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den AGB`s des FC Bayern München, die Sie auf www.fcb.de finden.
Wir bitten um Ihr Verständnis
Ihr Schüle - Reisen -Team !
© FC Bayern München
Veranstalter ist:
Schüle Reisen Touristik GmbH & CoKG
Bahnhofstrasse 50
88316 Isny
Geschäftsführer: Konrad Schüle
Registernummer: HRA / 1107 - W
Telefon: +49 (0) 75 62 / 70 99 0 Telefax: +49 (0) 75 62 / 52 91
E - Mail: info@schuele-reisen.de




